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Ein neues "Caroline-Urteil" vom BGH

1995 war es, als der Bundesgerichtshof entschied, "absolute Personen der Zeitgeschichte" müssten weitgehend in Kauf nehmen, dass auch über ihre Privatspäre berichtet wird. 1999 bestätigte das Bunesverfassungsgericht dieses Urteil in mehreren Punkten. Im Jahr 2004 focht Prinzessin Caroline von Monaco jedoch den höchstrichterlichen Spruch in einer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.

Drei Jahre nach dem "Caroline-Urteil" hat sich nun der BGH erneut mit einer Beschwerde der monegassischen Prinzessin, in dritter Ehe seit 1999 Gattin des Prinzen Ernst-August von Hannover, auseinandergesetzt. Wieder ging es um Pressefotos, die nach Ansicht des adligen Ehepaares die eigene Privatspäre verletzten.

Die Karlsruher Richter folgten in ihrem neuen Urteil nun teilweise der klagenden Partei: Bildern etwa von einem Skiurlaub des Paares in St. Moritz mochten sie "keinerlei Beitrag zu einem Thema von allgemeinem Interesse" entnehmen. Entscheidend ist es demnach, "ob die Berichterstattung zu einer Debatte mit einem Sachgehalt beiträgt, der über die Befriedigung bloßer Neugier hinausgeht".

Für zulässig hielt der VI. Zivilsenat dagegen die Veröffentlichung von Fotos im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den sterbenskranken Fürsten Rainier: Bei dieser Erkrankung handele es sich um ein zeitgeschichtliches Ereignis, über das die Presse auch berichten dürfe - selbst wenn zur Bebilderung Fotos der Tochter herhalten müssen, die derweil wiederum urlaubt.

Es ist nicht leicht, da den Durchblick zu behalten, was erlaubt ist und was verboten. Das weiß auch der BGH. Er konzedierte laut Pressemitteilung ein "Spannungsverhältnis" innerhalb des deutschen Rechts zwischen Privatsphäre und Pressefreiheit, betonte aber auch: Die Öffentlichkeit habe einen Anspruch darauf, über das Zeitgeschehen unterrichtet zu werden und damit über alle Fragen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse.

Die Kritik deutscher Verleger, die schon wieder die Pressefreiheit in Gefahr sehen, erscheint angesichts dieser Sensibilität der Legislative übertrieben. Da spielen vielmehr wirtschaftliche Erwägungen eine Rolle: Die Bilder der Stars machen Auflage. Es wird also spannend bleiben auf dem schmalen Grat zwischen Schaulust und ernsthafter Information.
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