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Leistungsschutz mit Widerruf

Stell Dir vor, es gibt ein Leistungsschutz, und (fast) keiner geht hin. Die deutschen Verlage haben zwar Jahre lang für ihr Recht bei der Politik antichambriert, doch wenn er nun endlich am 1. August in Kraft tritt, macht kaum einer Gebrauch von der "Lex Google". Statt dessen haben die stolzen Presseverleger Google sogar noch eine Einwilligung geben müssen, dass ihre wertvollen Inhalts-Schnippsel weiterhin kostenlos genutzt werden können.

Pistole auf die Brust
Wie konnte das passieren? Am 21. Juni hatte der Suchmaschinenkonzern den deutschen Verlagen in einem freundlichen Anschreiben die Pistole auf die Brust gesetzt und eine Opt-In-Regelung installiert: Wer bis zum 1. August nicht einwilligt, fliegt aus Google News raus. "Hunderte deutsche Verlage", so vermeldet nun die deutsche Pressestelle der Kalifornier, hätten zugestimmt, dass weiterhin Snippets ihrer Artikel den Nachrichten-Aggregator bestücken.

Selbst der LSR-Vorkämpfer Springer macht weiter mit. Gleichwohl möchte der Konzern "das Recht wahrnehmen und strebt eine Verwertung an", so ein Verlags-Sprecher gegenüber der taz. Bis die Vorbereitungen abgeschlossen seien, entstehe allerdings "aus juristischen und technischen Gründen zwangsläufig ein Intermezzo". Kann es wirklich sein, dass Europas (noch) größten Zeitungsverlag das Leistungsschutzrechts so unvorbereitet trifft?

Vor Google kuschen?
Den Eindruck, vor Google zu kuschen, wollen die Verlage jedenfalls vermeiden. So meldet die FAZ, die anders als Springer ihr Einlenken gegenüber Google aktiv in einer Pressemitteilung kommunizierte,
dass mit Abgabe der Erklärung weder die Übereinstimmung von „Google News“ mit dem neuen Recht anerkannt noch auf die zukünftige Wahrnehmung des Rechts für alle Zeiten verzichtet werde. Die Erklärung wurde deshalb vorbehaltlich eines jederzeitigen Widerrufs abgegeben.
Den Widerruf sieht allerdings Google schon selbst vor: ein Opt-out ist jederzeit möglich. Eher erwecken die Verlage den Eindruck, ihr Bekenntnis zum Leistungsschutz zu widerrufen. Ob Snippets überhaupt lizenzpflichtig sind, ist ohnehin umstritten, nachdem der Gesetzgeber in der gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf abgeschwächten Endfassung "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" freigestellt hat, ohne zu definieren, wie lang diese kleinsten Textausschnitte sein dürfen. 

Nebenkriegsschauplatz
Auch eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft, um deren Gründung sich einige deutsche Verlage bemühen, bringt nur etwas, wenn das Leistungsschutzrecht tatsächlich eine sichere Geschäftsgrundlage liefert, um dem Giganten Google gegenüber zu treten. Der hat mit dem Opt-in-Verfahren ohnehin nur einen  Nebenkriegsschauplatz aufgemacht; betroffen ist lediglich der News-Aggregator, nicht das Listing in der allgemeinen Suche. Selbst auf Google News mag aber kaum ein Verlag verzichten. Bei der Frankfurter Allgemeinen räumt man das in aller Offenheit ein:
Ein sogenanntes „de-listing“ bei „Google News“ hätte für die F.A.Z. erhebliche Reichweitenverluste bedeutet. Vor dem Hintergrund der Marktstärke von Google wären die wirtschaftlichen Risiken für die F.A.Z. nicht überschaubar gewesen.
Zu den wenigen Opt-In-Verweigerern gehört die Social-Media-affine Koblenzer Rhein-Zeitung. Google News sei für regionale Inhalte nicht wichtig und bringe weniger als einen Prozent Traffic, sagte Chefredakteur Christian Lindner in einem dpa-Interview. "Wenn Google den Verlagen in Deutschland wie in Frankreich 60 Millionen Euro anbieten sollte, können wir bei einer gemeinsamen Vermarktung ja wieder einsteigen." Davon kann die deutsche Presse zur Zeit allerdings nur träumen.
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