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Habemus Leistungsschutzrecht - was nun?

"Schlecht gemacht", "unzureichend", ein "falscher Weg" sei das neue Leistungschutzrecht für Presseverlage. Es laufe seinen "Zielen zuwider" und schaffe "rechtliche Grauzonen". So steht es in einem Entschließungsantrag (PDF) der Länder Hamburg und Baden-Württemberg. Trotzdem winkte der Bundesrat das von der schwarz-gelben Regierung beschlossene Gesetz am 22. März 2013 mit der Mehrheit der SPD-regierten Länder durch und zerstörte damit die zuletzt noch einmal in einem offenen Brief publizierten Hoffnungen von Netz-Publizisten und -Aktivisten, das von den Verlagen befürwortete Gesetz über den Vermittlungsausschuss entschärfen oder gar bis zu den Wahlen blockieren zu können.

Der Bundesrat erwartet zwar laut dem mitbeschlossenen Antrag, "dass eine neue Bundesregierung nach dem 22. September dieses Jahres einen Vorschlag zur Novellierung des jetzt vom Deutschen Bundestag beschlossenen und gemessen an den genannten Kriterien unzureichenden Gesetzes vorlegen wird". Doch was bleibt, ist theoretisch gesprochen ein Exempel für die Uneigentlichkeit von (sozialdemokratischer) Politik - und ganz praktisch ein zuvor bereits entschärftes Schutzrecht, von dem niemand mit Sicherheit sagen kann, wer da noch wovor geschützt wird. Die Verlags-Lobby immerhin gibt sich siegessicher:
"Das Recht ermöglicht den Zeitungen und Zeitschriften selbst zu entscheiden, unter welchen Bedingungen ihre Inhalte von Suchmaschinen und Aggregatoren zu gewerblichen Zwecken verwertet werden dürfen"
heißt es in einer Pressemitteilung der Zeitungsverleger. Dieser Interpretation ist aber wacklig, weil der Gesetzestext einzelne Wörter und kleinste Textabschnitte ausdrücklich von einer Lizenzierung freistellt - ohne klar zu sagen, wie klein "kleinste Textabschnitte" sind. Nicht nur Google, auch andere Suchmaschinen und Aggregatoren wie Rivva oder 10000 Flies, die sogenannte Snippets verwenden, könnten je nach Auslegung von dem Gesetz betroffen sein oder nicht. Da droht ein Geschacher um ein paar Wörter, an dem nur Juristen Freude haben dürften.

Verlage, die auf Lizenzierung verzichten
Der entstandenen Rechtsunsicherheit haben einige Verlagsmedien bereits Freistellungs-Erklärungen entgegengestellt. So erklärt Spiegel Online in eigener Sache:
Wir erlauben weiterhin die Verlinkung von Artikeln durch Übernahme von Überschrift und Anrisstext. Sie brauchen dafür keine vorherige Genehmigung, und wir werden Ihnen dafür keine Rechnung schicken. Das gilt auch dann, wenn Sie auf Ihren Seiten über Werbung Geld verdienen. [...] Was wir allerdings wie bisher nicht erlauben, sind Kopien kompletter Artikel, erheblicher Textpassagen oder Bilder ohne Rücksprache.
Sueddeutsche.de erklärt in einem Nachsatz zu seinem aktuellen Bericht: "Aggregatoren wie Rivva wurde zugesichert, dass sie weiter Snippets nutzen dürfen" und verweist auf seine Zitats- und Nutzungsregeln, die allerdings die Verwendung von Snippets (im Gegensatz zu Zitaten) nicht ausdrücklich freigeben. Zeit Online berichtet zwar kritisch, eine Stellungnahme in eigener Sache ist aber nicht verlinkt.

Der auf dem Computer-/IT-Sektor führende Heise-Verlag hat dagegen eine Erklärung abgegeben, die an Klarheit nichts zu wünschen übrig lässt:
Grundsätzlich halten wir, unabhängig von allen ökonomischen, betriebswirtschaftlichen oder sonstigen Überlegungen, eines für elementar: Die Freiheit der Berichterstattung, der Verlinkung und des Zitierens, wer immer sie auch in Anspruch nimmt, darf keinesfalls gefährdet werden. Oder, um es allgemeiner zu formulieren: Wir akzeptieren keine Einschränkungen der Freiheiten und Möglichkeiten des Internet.

Daher legen wir Wert darauf, unseren Nutzern noch einmal klar öffentlich zu erklären, dass Links auf und kurze Textausschnitte/Snippets aus unseren Publikationen weiter höchst willkommen sind und dass dies weiterhin keiner Erlaubnis des Verlages bedarf oder gar Geld kostet. Selbstverständlich werden wir auch niemanden deswegen abmahnen oder auf eine andere Weise dagegen juristisch vorgehen. Als Richtlinie hier gilt: Erlaubt ist zum Beispiel die Übernahme der Artikelüberschrift nebst Anrisstext oder eine vergleichbare Textlänge.
Auch Golem.de hat sich eindeutig positioniert: "Sind Snippets noch erlaubt? Unsere Antwort darauf ist klar: von Golem.de ja!".


(Kennen Sie weitere Positionierungen von Verlagsmedien? Wen haben wir vergessen? Bitte teilen Sie uns Links in den Kommentaren oder per Twitter @netzpresse mit, damit wird den Artikel updaten können. Danke!)
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