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Wege in die Selbständigkeit: Ich-AG versus Überbrückungsgeld

Für freie Journalisten ist die Ich-AG keine Patentlösung. Strenggenommen kollidiert sie sogar mit der bisherigen Rechtslage. Die besagt: Für freie Künstler und Publizisten besteht bis zu einer gewissen Einkommensgrenze eine Sozialversicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse. Diese Pflicht ist durchaus keine Last. Denn die KSK zahlt wie ein Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Rentenversicherung ohne KSK-Beihilfe Wer nun statt des alt bekannten Überbrückungsgelde seinen Existenzgründungszuschuss (so der amtliche und auch korrektere Titel für die Ich-AG) beantragt, den wird die KSK zwar kranken-, aber nicht mehr rentenversichern. Ein Ich-AG-Journalist muss also seinen Rentenbeitrag - mindestens 78 Euro im Monat - komplett selbst bezahlen, denn die Rentenversicherungspflicht besteht. Ursprünglich hatte dert Gesetz Der gewerkschaftliche Beratungsdienst Mediafon hat eine detaillierte Gegenüberstellung von Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss publiziert. Fazit: Ob das eine oder das andere vorzuziehen ist, hängt vom Einzelfall ab. Überbrückungsgeld "bessere Alternative" Wenig attraktiv wird die Ich-AG in einem DJV-Info bewertet: Für die meisten freien Journalisten dürfte das Überbrückungsgeld "die bessere Alternative" sein, schreibt Freien-Referent Michael Hirschler, da die anfängliche Höhe des Existenzgründungszuschusses von 600 Euro zu gering sei, um eine vernünftige Finanzierung gerade in der Anlaufphase zu ermöglichen. Negativ fällt für Hirschler auch ins Gewicht, dass die Beschäftigung von Arbeitnehmern (außer Familienmitgliedern) verboten ist. Diesem Plädoyer gegen die Ich-AG ist allerdings entgegenzuhalten, dass die meisten Journalisten eben Einzelkämpfer sind. Zudem haben sie mit Computer, Fax und Telefon auch keine besonders kostspieligen Start-Investitionen zu tätigen, sofern sie keine Bildjournalisten sind. Und die Einnahmen von Freien liegen, so depremierend es auch klingen mag, oft so niedrig, dass 600 Euro monatlich für viele mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Mit der Ich-AG für Journalisten beschäftigt sich auch ein Special im aktuellen MediumMagazin, das beim Verlag per Email getrennt gegen eine Gebühr von 3,07 Euro zzgl. Versand beziehbar ist. Zuschüsse und Einnahmegrenzen Weil das Überbrückungsgeld eine Fortzahlung des Arbeitslosengeldes ist, sollten ihm diejenigen den Vorzug vor der Ich-AG geben, die vor ihrer Arbeitslosigkeit gut verdient haben. Der (in jedem Fall steuerfreie) Zuschuss zur Ich-AG ist nämlich fest gestaffelt: im ersten Jahr 600 Euro pro Monat, im zweiten 360 Euro, im dritten 240 Euro - die Förderung wird bewilligtm solange die Gewinnschwelle von 25.000 Euro pro Jahr nicht überschritten wird. Für das Überbrückungsgeld gibt es keine Obergrenze - es läuft allerdings auch nur über sechs Monate. Auf jeden Fall gilt: Nur eine von beiden Hilfen steht zur Auswahl, und der Antragssteller muss arbeitslos gemeldet sein. Wer seine selbständige Tätigkeit schon aufgenommen hat, der kommt leider zu spät.
Zuletzt bearbeitet 04.03.2003 15:33 Uhr
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