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Zeit-Verlag verschickt unzeitgemäße Rahmenvereinbarung für Freie

Die Zeit möchte von ihren freien Mitarbeitern die Unterschrift unter eine "Rahmenvereinbarung" haben, in der die Autoren "sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte zur weltweiten Nutzung" abtreten, und zwar gegen einmalige Honorarzahlung. Für das erste Jahr will sich der Verlag sogar das ausschließliche und weltweite Nutzungsrecht genehmigen. Aber auch rückwirkend soll der Buyout gelten.

"Es ist Zeit zu widersprechen", findet die Journalisten-Vereinigung Freischreiber, die den Vertrag auf ihrer Website im Faksimile dokumentiert und die anstößigen Stellen gleich markiert hat. Beim DJV hält man die Vertragsbedingungen für unwirksam. Ohne Widerspruch geht es allerdings nicht - sonst flattert die Mahnung ins Haus, die Unterschrift sei "unabdingbare Voraussetzung des Verlages für eine Beauftragung von Autoren".

Tatsächlich stehen die Chancen nicht gut, dass der Verlag damit durchkommt. Erst vor dreieinhalb Wochen erklärte das Berliner Kammergericht in einer Berufungsverhandlung große Teile der Freien-AGBs des Axel-Springer-Verlags für unwirksam. Beanstandet wurde laut den klageführenden Verbänden DJV, Ver.di und Freelens unter anderem, dass sich Springer pauschal auch die Übertragung der Nutzungsrechte und die Nutzung durch Dritte herausnehmen wollte. Genau das und noch mehr hat auch die Zeit vor.

Schwuppdiwupp geregelt
Fast alle Rechte, die sich der Verlag auf zwei Seiten schwuppdiwupp genehmigen will, sind zudem in den seit 1. Februar gültigen Gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie Honorar-Aufschläge geregelt. Allerdings sind in der Endfassung der Vergütungsregeln - anders als im Entwurf der verhandelnden Journalisten-Verbände DJU und Ver.di - nur noch Tageszeitungen genannt, keine Wochenzeitungen mehr. Aus dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der die Gemeinsamen Vergütungsregeln auf Verwerter-Seite ausgehandelt hat, ist der Zeit-Verlag übrigens schon Ende 2008 ausgetreten.

Das ändert jedoch nichts daran, dass Freie gesetzlichen Anspruch auf angemessene Honorare haben. Angesichts der Standards, die Urteile und Vergütungsregeln gesetzt haben, wirkt die Rahmenvereinbarung der Zeit, die 2009 so viele Exemplare verkaufte wie nie zuvor, ziemlich unzeitgemäß.
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