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Niedersächsisches Mediengesetz: Enteignet die SPD!

Nach Hessen, Baden-Württemberg und Bayern hat mit Niedersachsen das vierte Unions-geführte Bundesland ein neues Mediengesetz beschlossen, dass Parteien weitgehend den (Mit-)Besitz von Rundfunksendern verbietet. Betroffen von dem Gesetz, das nach dem Willen seiner Initiatoren die Unabhängigkeit des Rundfunks garantieren soll, ist allerdings nur die SPD mit ihrer Medien-Holding DDVG. Darin halten die Sozialdemokraten ihre schon traditionellen Zeitungsbeteiligungen; dazu zählen inzwischen auch Privatradios, in die sich die Verlage eingekauft haben. So hält die SPD in Niedersachsen laut DDVG-Geschäftsbericht 2002 20,4 Prozent an der Verlagsgruppe Madsack. Diese wiederum ist in Niedersachsen an drei Privatsendern beteiligt: Hit-Radio Antenne Niedersachsen (zu 21,6 Prozent) und Radio FFN (zu 13,7 Prozent) und NiedersachsenRock 21 (zu 7,4 Prozent). Das neue Gesetz verbietet jedoch mittelbare Radiobeteiligungen für Verlage, an denen Parteien zu mehr als zehn Prozent beteiligt sind. Die Lizenzen für die drei Privatsender laufen 2006 (FFN) bzw. 2010 aus. Eine Verlängerung wäre dann nur noch möglich, wenn die Beteiligungsverhältnisse entsprechend aufgelöst würden. Madsack-Aufsichtsratmitglied Karl Baedeker hatte in einer Anhörung bereits angekündigt, sein Haus müsse sich "vom Rundfunk verabschieden", sollte das Gesetz beschlossen werden. Die Alternative wäre, dass sich die DDVG von ihren Beteiligungen an Madsack - und damit auch von der HNA und der Neuen Presse - trennen würde. In der SPD wird das Gesetz deshalb als Hebel interpretiert, auf dem Umweg über das Radio gegen die DDVG-Besitztümer vorzugehen, nachdem sich die Zeitungsbeteiligungen nicht direkt angreifen lassen. Die Genossen beharren allerdings darauf, keinen parteipolitischen Einfluss auf ihre Medien ausgeübt zu haben. Nach Lesart der DDVG verbirgt sich dahinter ohnehin nur die Absicht, die SPD wirtschaftlich zu schädigen, den die Medienbeteiligungen sind ein sprudelnder Finanzquell für die Partei. Gegen das Gesetz will die SPD nun mit dem Instrument des Verfassungsrechts klagen. Zur Abstimmung hatten die sozialdemokratischen Abgeordneten den Landtag in Hannover aus Protest verlassen.
Zuletzt bearbeitet 12.12.2003 15:13 Uhr
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