Markenverbands-Gutachten: Öffentlich-rechtliches Werbeverbot verfassungswidrig
Artikel | 07.07.2009 21:56 Uhr
Während in Frankreich ab Ende 2011 ein Werbeverbot für staatlich finanzierte Fernsehprogramme gilt, wäre ein solcher Schritt in Deutschland verfassungswidrig. Das sagen nicht etwa ARD oder ZDF. Diese Erkenntnis ist einem Gutachten zu verdanken, dass der Staatsrechtler Hans-Peter Schneider für den Markenverband, also ein Organ der werbetreibenden Industrie, verfasst hat.
Dass eine Wirtschafts-Lobby (O-Ton: "Als Spitzenverband der deutschen Markenwirtschaft setzen wir uns dafür ein, dass sich die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Markenunternehmen positiv entwickeln") sich für öffentlich-rechtliche Werbung ins Zeug legt, ist eine Ohrfeige für die private Rundfunkwirtschaft. Zeigt das Gutachten doch, dass die Wirtschaft nicht auf ARD und ZDF als Werbe-Platform verzichten kann.
Die Privatsender hatten stets argumentiert, der gebührenfinanzierte Rundfunk ziehe ihnen Werbegelder ab. Schneiders Gutachten spricht jedoch von abgrenzbaren Teilwerbemärkten und befindet, dass sich die Zielgruppen der öffentlich-rechtlichen und der privaten Kanäle voneinander unterscheiden.
Ein öffentlich-rechtliches Werbeverbot würde nach Schneiders kreativer Argumentation nicht nur gegen die Berufsfreiheit der werbenden Unternehmen verstoßen, sondern auch gegen die Meinungsfreiheit; von der werde nach Artikel 5 des Grundgesetzes auch die Wirtschaftswerbung geschützt. Dürften nur noch die Privatsender werben, wäre das laut Schneider ein Monopol, das ordnungspolitische und verfassungsrechtliche Bedenken aufwirft.
Da sage noch jemand, die Werbepausen im Fernsehen nervten.
Dass eine Wirtschafts-Lobby (O-Ton: "Als Spitzenverband der deutschen Markenwirtschaft setzen wir uns dafür ein, dass sich die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Markenunternehmen positiv entwickeln") sich für öffentlich-rechtliche Werbung ins Zeug legt, ist eine Ohrfeige für die private Rundfunkwirtschaft. Zeigt das Gutachten doch, dass die Wirtschaft nicht auf ARD und ZDF als Werbe-Platform verzichten kann.
Die Privatsender hatten stets argumentiert, der gebührenfinanzierte Rundfunk ziehe ihnen Werbegelder ab. Schneiders Gutachten spricht jedoch von abgrenzbaren Teilwerbemärkten und befindet, dass sich die Zielgruppen der öffentlich-rechtlichen und der privaten Kanäle voneinander unterscheiden.
Ein öffentlich-rechtliches Werbeverbot würde nach Schneiders kreativer Argumentation nicht nur gegen die Berufsfreiheit der werbenden Unternehmen verstoßen, sondern auch gegen die Meinungsfreiheit; von der werde nach Artikel 5 des Grundgesetzes auch die Wirtschaftswerbung geschützt. Dürften nur noch die Privatsender werben, wäre das laut Schneider ein Monopol, das ordnungspolitische und verfassungsrechtliche Bedenken aufwirft.
Da sage noch jemand, die Werbepausen im Fernsehen nervten.
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07.07.2009 | Pressemitteilung
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