Google einigt sich mit Autoren und Buchverlagen in den USA

Sucht auch im Buch: Google
Screenshot: google.com
Sucht auch im Buch: Google
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Business a la Google funktioniert wie folgt: Zuerst stellt der Suchmaschinen-Gigant ein neues Produkt auf die Beine ("Beta"), dann ziehen die Besitzer der Inhalte, derer sich Google bedient, dagegen vor Gericht, und am Ende einigt man sich hinter verschlossenen Türen. Schließlich hoffen alle auf ein gutes Geschäft.

So funktioniert es zumindest in Amerika, und so geht es nun auch mit Googles Büchersuche. Ein mehrjähriger Rechtsstreit mit der Authors Guild und der Association of American Publishers hat sich in Wohlgefallen aufgelöst. Autoren und Verleger hatten dagegen geklagt, dass die 2004 lancierte Büchersuche ihre Copyrights verletzt, indem Google Bücher scannt, durchsuchbar macht und dabei sogar elektronische Ausschnitte in Form der gescannten Seiten als Suchergebnisse anzeigt.

Volltext gegen Bezahlung
Der jetzt geschlossene Vergleich wird der Suchmaschine in Zukunft nicht nur die Anzeige einer Vorschau von 20 Prozent des Buchinhaltes erlauben. Künftig können Nutzer gegen Bezahlung auch das gesamte Buch online abrufen. Damit würden auch Bücher, die nicht mehr gedruckt werden, deren Copyright aber noch nicht abgelaufen ist, wieder zugänglich gemacht, heißt es bei Google.

Für die bisherige nicht-autorisierte Nutzung muss der kalifornische Konzern mindestens 45 Millionen Dollar nachzahlen. Künftige Einnahmen werden zwischen Suchmaschine und Urhebern geteilt. Zu diesem Zweck wird Google ein Urheber-Verzeichnis (Book Rights Registry) einrichten, das - unter Aufsicht von Autoren und Verlagen stehend - auch unklare Copyright-Fälle klären soll, indem es den Eigentümern die Möglichkeit gibt, ihre Rechte anzumelden.

Der Vergleich kostet Google insgesamt 125 Millionen Dollar und muss noch vom zuständigen Gericht abgesegnet werden. Er gilt allerdings nur für die USA.