Gericht: Autoren-Vereinbarung der "Zeit" passt nicht in die Zeit

Das Landgericht Hamburg hat die sogenannte Rahmenvereinbarung der Zeit für freie Autoren gekippt. Damit haben die Journalisten-Gewerkschaften DJU und DJV per Einstweiliger Verfügung einen weiteren juristischen Erfolg gegen den Rechte-Buyout durch Verlage erzielt, der dem im Urhebervertragsrecht vorgesehenen Anspruch auf angemessene Honorierung Rechnung trägt.

Zuvor hatten die beiden Verbände in ähnlicher Angelegenheit gegen eine Bauer-Verlagstochter (ebenfalls in Hamburg) wegen deren nach einem ersten Gerichturteil nicht ausreichend nachgebesserten Fotografen-Verträgen sowie - bereits in zweiter Instanz - gegen Springer vor dem Kammergericht in Berlin obsiegt.

Entsprechend fiel die Würdigung des jüngsten Richterspruchs aus: DJV-Chef Michael Konken bezeichnete es als "wichtige Etappe auf dem Weg zu vernünftigen Beschäftigungsbedingungen für freie Journalistinnen und Journalisten". Die juristische Auseinandersetzung mit der Zeit und anderen Verlagen "zahlt sich für unsere Kolleginnen und Kollegen aus". Allerdings seien die Urteile noch nicht rechtskräftig.