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Kartellamt verbietet Holtzbrinck die Berliner Zeitung

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Berliner Zeitung durch den Holtzbrinck-Verlag endgültig untersagt. Wie schon in der vor drei Wochen ergangenen Abmahnung begründete die Behörde das Verbot damit, dass der Stuttgarter Konzern zusammen mit dem bereits in seinem Besitz befindlichen Tagesspiegel eine marktbeherrschende Stellung bei den Berliner Abonnements-Zeitungen einnehmen würde. Das Veto gilt darüber hinaus für das Gesamtpaket des Berliner Verlages, das Holtzbrinck im Sommer von Gruner+Jahr gekauft hatte. Mit Zitty und dem Neuzugang Tip hätten die Schwaben auch bei den Stadtmagazinen den Markt beherrscht, wie das Kartellamt bemängelte. Hier wäre Holtzbrinck zwar zum Einlenken bereit gewesen, nicht aber bei der Berliner Zeitung. Holtzbrinck wirft dem Amt nun eine Bevorteilung des Axel-Springer-Verlages vor, der sowohl auf dem gesamten Berliner Zeitungsmarkt sowie im Anzeigengeschäft den Markt dominiert. Die Kartellwächter konzentrierten sich jedoch bei Ihrer Beurteilung auf den Lesemarkt der Abo-Zeitungen, wo einzig Springers Berliner Morgenpost gegen die neue Phalanx stehen würde. "Die ausgewogene Medienvielfalt" werde also von der Behörde niedriger bewertet "als der Fortbestand der marktdominanten Stellung des Hauptkonkurrenten am Anzeigenmarkt", klagt Holtzbrinck. Die Holtzbrinck-Manager haben jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder sie versuchen die Berliner Zeitung weiterzuverkaufen, da Gruner+Jahr das Geschäft laut Vertrag nicht zurücknehmen wird (auch ein Verkauf des Tagesspiegels, über den bereits in der Branche spekuliert wurde, wäre möglich). Oder sie machen ihre Ankündigung war und versuchen den Beschluss der Behörde aufheben zu lassen - "klassisch" auf dem Klageweg oder über per Beantragung einer sogenannten Ministererlaubnis.
Zuletzt bearbeitet 12.12.2002 17:06 Uhr
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