Unbarmherzige Heilsbringer
Bei Lichte betrachtet haben die unbarmherzigen Heilsbringer aus Cupertino aber bisher nicht viel getan, um ihre Fans in den Verlagshäusern so richtig glücklich zu machen. Daran ändert das "new subscription system" herzlich wenig, zumal es so neu nicht ist. Es wurde bereits vor zwei Wochen für Rupert Murdochs iPad-Tageszeitung The Daily in Betrieb genommen. Jetzt gilt es für alle.
Immerhin wird ein Missstand beseitigt: Bisher kannte der Store nur Einzel-Apps. Abos waren überhaupt nicht vorgesehen, was die taz, die schon im vergangenen Juni die Pioniertat unternahm, als erste deutsche Tageszeitung aufs iPad zu kommen, schnell wieder in die Flucht schlug.
"Relevante Einschränkungen"
In Jubel bricht ob des jüngsten Schrittes von Apple bei den deutschen Verlegerverbänden BDZV und VdZ auch niemand aus. Zwar sei ein Abo-Modell generell positiv; allerdings beinhalte es "relevante Einschränkungen, die die Wahlfreiheit der Kunden und das App-Geschäft für die Verlage deutlich beeinträchtigen". Denn Apple hat nicht nur seine Provision - 30 Prozent vom Kaufpreis - nicht geändert, sondern auch die Zügel fester angezogen.
Viel lukrativer wäre es natürlich für die Verlage, das Geschäft alleine zu machen. So bietet etwa Springer eine eigene Kiosk-App an, die zunächst einmal kostenlos ist. Den Titel-Verkauf wickelt der Verlag dann alleine ab und spart sich so die Provision.
Du sollst keinen Link setzen
Apple sieht solche Ausbootungs-Versuche natürlich nicht gerne. In den letzten Wochen blühten deshalb - durch widersprüchliche Auskünfte befeuert - die Spekulationen, der Tablet-Pionier könnte die trojanischen App-Pferde verbieten. Tatsächlich hat Apple aber eine viel schlauere Lösung gefunden.
Verleger, die ihre digitalen Publikationen separat und auf eigene Rechnung verkaufen, müssen dasselbe Angebot - oder ein günstigeres, aber kein teureres - auch über den App-Store machen. Da iPad-Nutzer normalerweise sowieso schon ein Kundenkonto bei Apple besitzen, ist der Kauf via App-Store aus Verbrauchersicht die einfachere Option - und Apple verdient wieder seine 30 Prozent Provision.
Zumal Apple die Freiheit zu Verlinken außer Kraft setzen wird. Verlegern ist es künftig verboten, "Links in ihren Apps (beispielsweise auf Websites) zu setzen, die es den Kunden erlauben, Inhalte oder Abonnements außerhalb der App zu verkaufen".
Adresshandel und Privatsphäre
Ein weiteres heikles Thema für Verlage ist der direkte Kontakt zum Abonnenten - und sei es auch nur, um am schwunghaften Handel mit Adressen zu verdienen. Erst jüngst mahnte der Europäische Verlegerverband ENPA, wie "lebenswichtig" die Pflege der Kundenbeziehungen für die Verlage sei. Doch Apple hielt die Kundendaten bislang unter Verschluss.
In Zukunft will der Konzern nun Name, E-Mail-Adresse und Postleitzahl des Abonnenten weitergeben - sofern die Kunden von dieser Option Gebrauch machen. Aber warum sollten sie? "Die Privatsphäre der Kunden ist ein entscheidender Bestandteil aller Transkationen im App Store", lässt Apple wissen. Und für den Schutz der Privatsphäre sind wir doch alle, oder?