
Kein Vergleich mit dem "Balkensepp". Jürgen Klinsmann, ans Kreuz fotomontiert von der taz
Das Münchner Landgericht wies jedoch den Antrag des Fußballtrainers zurück. "Es liegt eine satirische Meinungsäußerung vor, deren Kernaussage sich nicht auf religiösem Gebiet bewegt, sondern den beruflichen Erfolg des Antragstellers als Fußballtrainer behandelt", heißt es in dem vom taz-Anwalt Johnny Eisenberg publizierten Urteil.
Ob das Münchner Gericht den Titel für gelungen hielt, steht auf einem anderen Blatt. Es müsse, so heißt es im Urteil, "an dieser Stelle dahinstehen, ob es sich bei der gegenständlichen Äußerung tatsächlich um 'die vielleicht schlimmste Entgleisung' handelt, die es nach Auffassung des Antragstellers 'in den Medien jemals gegeben hat', oder ob der Antragsgegnerin eine - wie sie meint - humorvolle Darstellung eines aktuellen, in der Öffentlichkeit diskutierten Themas gelungen ist."