Satire: Klinsmann darf in der "taz" gekreuzigt werden

Kein Vergleich mit dem
Kein Vergleich mit dem "Balkensepp". Jürgen Klinsmann, ans Kreuz fotomontiert von der taz
Mit dem Gekreuzigten hat die taz so ihre Erfahrungen. 1995 kommentierte die Zeitung, die gerade 30-jähriges Jubiläum feierte, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes mit religionskritischem Spott ("Kruzifix! Bayern ohne Balkensepp"). Diesmal nagelte sie gänzlich unpolitisch auf dem Titel ihrer Oster-Ausgabe Jürgen Klinsmann ans Kreuz - in einer Fotomontage, die den Trainer des FC Bayern in Jesus-Pose mit der Song-Zeile "Always look on the bright side of life" aus Monthy Pythons "Leben des Brian" zeigte. Klinsmann sah darin sein religiöses Empfinden verletzt und wollte die Darstellung per einstweiliger Verfügung untersagen lassen.

Das Münchner Landgericht wies jedoch den Antrag des Fußballtrainers zurück. "Es liegt eine satirische Meinungsäußerung vor, deren Kernaussage sich nicht auf religiösem Gebiet bewegt, sondern den beruflichen Erfolg des Antragstellers als Fußballtrainer behandelt", heißt es in dem vom taz-Anwalt Johnny Eisenberg publizierten Urteil.

Ob das Münchner Gericht den Titel für gelungen hielt, steht auf einem anderen Blatt. Es müsse, so heißt es im Urteil, "an dieser Stelle dahinstehen, ob es sich bei der gegenständlichen Äußerung tatsächlich um 'die vielleicht schlimmste Entgleisung' handelt, die es nach Auffassung des Antragstellers 'in den Medien jemals gegeben hat', oder ob der Antragsgegnerin eine - wie sie meint - humorvolle Darstellung eines aktuellen, in der Öffentlichkeit diskutierten Themas gelungen ist."