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Löchriger Mantel: VDZ stellt Tarifvertrag zur Disposition

Seit 1998 gilt der Manteltarifvertrag in der deutschen Zeitschriftenbranche, den die Verleger erstmals zum Jahresende 2009 gekündigt haben. Beim Verband Deutscher Zeitschriftenverleger wird dieser Schritt mit Anzeigeneinbrüchen von bis zu 40 Prozent bei einzelnen Publikumstiteln begründet. Wegen dieser "extremen wirtschaftlichen Lage" (VDZ-Justitiar Dirk Platte) müssten spürbare Einschnitte bei den im Manteltarif vorgesehenen Zusatzleistungen erfolgen.

Die Journalisten-Gewerkschaften wollen diese Begründung allerdings nicht gelten lassen und sprechen von einer "Kampfansage". Sie hatten erst im März den Arbeitsgebern Konzessionen gemacht, um im Gegenzug eine Beschäftigungssicherung festzuschreiben: Bei nachgewiesenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten haben Verlage demnach die Möglichkeit, bis zu ein Jahr lang von den bestehenden Tarifverträgen abzuweichen.

Diesen Joker hätten die Verlage jedoch bisher nicht gezogen, heißt es beim DJV. Statt dessen wollen sie den gesamten Vertrag neu aushandeln. Der Mantel, der den Redakteuren bisher Zusatzleistungen wie Urlaubsgeld garantierte, wird löchrig. Auch die tarifliche Arbeitszeit wollen die Verleger verlängern. Am 18. September sollen die Verhandlungen beginnen.
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