Innenminister drohen mit Aberkennung des Presseausweises

Bald drei Jahre ist es her, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied, die Vergabe des sogenannten bundeseinheitlichen Presseausweises dürfe kein Privileg weniger Verleger- und Journalistenverbände sein. 1993 hatten die Innenminister der Länder die Ausgabe dieses Ausweises, der laut Aufdruck die Behörden verpflichtet, "den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen", den Journalistenverbänden DJV und DJU sowie den Verlegerorganisationen BDZV und VDZ übertragen.

Seit dem Düsseldorfer Richterspruch ist dieses Quasi-Monopol zwar ein Auslaufmodell, doch wie die Presseausweis-Vergabe künftig geregelt wird, ist immer noch nicht klar. Fest steht: So übersichtlich wie bisher wird es nicht mehr zugehen. Mehrfach lag das Thema auf Wiedervorlage bei der Innenministerkonferenz der Länder; die trug den Verbänden, den alten und den aspirierenden, eine Einigung auf, doch es ging nicht voran. Nun ist die Politik des Wartens offenbar müde: Sollten es bis zum 31. Oktober kein Ergebnis geben, dann, so drohen die Minister, wollen sie den bundeseinheitlichen Presseausweis nicht länger anerkennen.

Wörtlich heißt es im Beschluss der Innenministerkonferenz Anfang Juni in Berlin: "Die IMK nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass es eine Einigung bisher nicht gegeben hat und fordert die Verbände auf, bis zum 31. Oktober 2007 eine Einigung zu erzielen, die der einschlägigen Rechtsprechung Rechnung trägt. Sollte eine solche Einigung nicht zustande kommen, wird die IMK auf ihrer Herbstsitzung 2007 über die Rücknahme ihres
Einverständnisses zum Abdruck des unter III, Nr. 1.5 im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen - Nr. 76 vom 23. Dezember 1993, S. 1855 f - wiedergegebenen Hinweises auf Presseausweisen entscheiden."


Ohne schweres Geschütz ist die Karre wohl nicht mehr aus dem Dreck zu ziehen. Bei der Frage, wer Presseausweise ausstellen darf und wer nicht, geht es schließlch um Pfründe und wohl auch um Geld, zumindest aber um (zahlende) Mitglieder: Viele Journalisten dürften nur deshalb einem Verband beitreten, weil der Presseausweis im Mitgliedsbeirag schon drin ist.

Die vier ausstellenden Verbände haben immer wieder deutlich gemacht, dass nur sie zur Ausgabe des "echten" Presseausweises berechtigt seien, und sich damit erfolgreich von unseriösen Anbietern abgesetzt. Allerdings hält die Innenministerkonferenz acht weitere Verbände für seriös genug, ebenfalls Presseausweise zu vergeben. Darunter befinden sich die Fotografen-Vereinigung Freelens, die den Düsseldorfer Prozess angestrengt hatte, der Verband Deutscher Sportjournalisten, aber auch der Deutsche Fachjournalisten-Verband.

Bei Letzterem wäre festzuhalten, dass sein Selbstverständnis in den letzten Jahren einen bemerkenswerten Wandel durchlaufen hat: Figurierte der DFJV bis Anfang 2003 in seiner Außendarstellung noch als "Vereinigung der zweitberuflichen Fach- und Wissenschaftspresse", so wird heute der "boomende" Fachjournalismus als Gegenpol zum Allroundjournalismus propagiert, der angeblich "in der Krise" steckt. Von Zweit- oder gar Nebenberuflichkeit ist keine Rede mehr. Das muss nicht verwundern. Einer der Hauptkritikpunkte gegenüber DJV und DJU/Ver.di lautet schließlich, sie nähmen es mit der Prüfung der Hauptberuflichkeit bei der Ausstellung des Presseausweises nicht besonders genau.