Das Kammergericht Berlin hat den Ausschluss der beiden Landesverbände
Berlin und
Brandenburg aus dem
Deutschen Journalisten-Verband für unwirksam erklärt. Damit ist letztinstanzlich besiegelt, dass der Bundesverband, der bereits zwei Nachfolge-Organisationen anerkannt hat, künftig in den beiden Bundesländern vier Landesverbände anerkennen und teilweise auch finanzieren muss.
Laut Auszügen aus dem schriftlichen Urteil, die beide Landesverbände publizierten, fand das Gericht, das keinen mündlichen Verhandlungstermin mehr anberaumt hatte, keinen
"wichtigen Grund", der einen Ausschlus gerechtfertigt hätte. Zudem bemängelten die Richter einen Verfahrensfehler: Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 16. Juli 2004 hätte geheim abgestimmt werden müssen.