"Durchbruch" bei Abgaben auf Computer bringt Nachzahlungen für Urheber

Nach neunjährigem Streit haben sich Computer-Hersteller und Verwertungsgesellschaften über eine Urheberrechts-Abgabe für PCs geeinigt. Rückwirkend ab 1. Januar 2008 werden netto auf Rechner mit eingebautem Brenner 13,65 Euro fällig; ohne Brenner 12,15 Euro. Die bereits Ende letzten Jahres ausgehandelte Einigung gilt bis 31. Dezember 2010. Die Mehrkosten will die Industrie an den Verbraucher weitergeben.

Urheber können hingegen Nachzahlungen erwarten - nach Angaben der VG Wort sowohl für audiovisuelle Nutzung als auch für Reprographien ab 2008. Für die Jahre 2002 bis 2007 wurde zudem ein Vergleich geschlossen, der nur den audiovisuellen Bereich nach altem Recht abdeckt.

Altes und neues Urheberrecht
Hintergrund ist ein Rechtsstreit, mit dem die VG Wort die auf Kopier- und Faxgeräte, Scanner sowie Audio- und Videorekorder erhobenen Vergütungen für private Vervielfältigungen auch auf Computer, Drucker unf Brenner ausdehnen wollte. Ursprünglich hatte die Verwertungsgesellschaft 30 Euro pro PC gefordert.

Der Bundesgerichtshof urteilte zwar 2008, dass nach bis Ende 2007 geltendem Recht nur ein Vergütungsanspruch für "Ablichtungen" analoger Druckwerke bestehe; folglich dürfe auf Computer wie auch auf Drucker keine pauschale Urheberrechtsabgabe erhoben werden. Der sogenannte 2. Korb des Urheberrechts brachte allerdings per 1. Januar 2008 ein Gesetzes-Update auch für digitale Kopien.

Industrie weniger zufrieden
Schon Ende 2008 einigten sich VG Wort und VG Bild-Kunst mit dem Branchenverband Bitkom über Reprografie-Abgaben für Drucker, Scanner, Fax- und Multifunktionsgeräte. Die Verwertungsgesellschaften werteten nun die Einigung auch über eine Computer-Abgabe als "Durchbruch"; weniger zufrieden zeigte sich die Industrie.

Der neue Bundesverband Computerhersteller sprach von einem "hinnehmbaren Kompromiss", der zwar für Rechtssicherheit sorge, aber für die Verbraucher in Deutschland "weitere Belastungen" bringe. Denn es sei Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung, "dass die Hersteller bzw. Importeure die Kosten an die Verbraucher weitergeben". Eine grundsätzliche Modernisierung des Urheberrechts und seine Anpassung an das digitale Zeitalter stehe dagegen nach wie vor aus.