Das ZDF nach dem Fall Brender: Reförmchen oder Normenkontrollklage?

Wird sich im Bundestag ein Viertel der Abgeordneten finden, um den Einfluss der Länder auf das ZDF per Normenkontrollklage in Karlsruhe anzugreifen? Das erscheint knapp vier Monate, nachdem eine Unions-Front um Roland Koch im Verwaltungsrat Chefredakteur Nikolaus Brender abgesetzt hat, gar nicht mehr so unwahrscheinlich.

Zwölf Stimmen fehlen
Vor sechs Wochen hatte die ehemalige ZDF-Redakteurin Tabea Rößner, inzwischen medienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, einen Antrags-Entwurf vorgelegt. Autor ist der im Dualen System erfahrenen Mainzer Medienrechtler Dieter Dörr. Die Fraktion der Links-Partei hatte sich der Grünen-Initiative schon im letzten Dezember angeschlossen. Für eine Normenkontrollklage fehlen also noch zwölf Stimmen im Bundestag.

"Offenbar haben sich inzwischen mehrere Abgeordnete aus SPD und weiteren Parteien das nötige Formular besorgt, um die Normenkontrollklage zu unterstützen", kolportiert nun die Süddeutsche Zeitung. Damit würde der Reförmchen-Vorschlag des Sozialdemokraten Kurt Beck, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und Vorsitzender der Rundfunkkomission der Länder, ins Leere laufen.

"Für den Gesetzesvorstoß wäre Einstimmigkeit nötig - also auch Konsens zwischen Beck, dem Vorsitzenden des ZDF-Verwaltungsrats, und Kontrahent Koch", schreibt die Süddeutsche. Unmöglich ist das trotz aller politischer Gegnerschaft allerdings nicht. Denn "rote" und "schwarze" Länderpolitiker eint die Furcht davor, sich "ihren" ZDF-Staatsvertrag vom Bundesverfassungsgericht auseinandernehmen zu lassen - und dies ausgerechnet auf bundespolitische Initiative hin.

Gretchen-Frage
Die Gretchen-Frage lautet also für Beck, Koch und Konsorten: Wie weit wollen wir selbst unseren eigenen Einfluss beschneiden, bevor es jemand anders tut? Ganz schön vertrackt. In solchen Fällen gibt man Gutachten in Auftrag. Doch sind die Experten selbst uneins in der Bewertung, wie weit der Einfluss der Politiker in den Gremien tatsächlich reicht.

Während Dörr 50 der 77 Fernsehräte der "staatlichen Sphäre" zuordnet, kamen laut SZ zwei von drei beauftragten Gutachtern - der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart und der Mainzer Medienrechtler Reinhart Ricker - zu dem Ergebnis, das zulässige Maß staatlicher Repräsentanz im Fernseh- und Verwaltungsrat sei nicht überschritten. Der Kölner Medienrechtler Karl-Eberhard Hain wiederum erkannte einen "dysfunktional hohen Einfluss".

Und nun? Am 25. März bittet Kurt Beck turnusgemäß zur Konferenz der Länder-Ministerpräsidenten in die Berliner Landesvertretung von Rheinland-Pfalz. Dann wird man sehen, ob die Rundfunkpolitiker die komplizierte Gemengelage noch in einen Sieg in letzter Sekunde ummodeln können. Die Lösung sollte aber nicht zu billig sein. Sonst könnten sich doch noch zwölf um die Staatsferne beim ZDF besorgte SPD-Parlamentarier finden, die mitziehen wollen nach Karlsruhe.