Aus Flickschusters Werkstatt: Bundeskabinett verabschiedet Leistungsschutzrecht

Wenn es allein nach der Bundesregierung ginge, dann wäre das Leistungsschutzrecht für Presseverleger durch. Angela Merkels Kabinett verabschiedete heute die umstrittene Erweiterung des Urheberrechts-Gesetzes (UrhG), die es Verlagen ermöglicht, für die gewerbliche Nutzung selbst kleinster Text-Ausschnitte ihrer Publikationen Lizenzgebühren zu kassieren.

Lex Aggregator
An dem sehr vage gehaltenen Entwurf hatte es schon nach Bekanntwerden heftige Kritik von Netzwirtschaft und Bloggern gegeben. Zur Verabschiedung durch das Bundeskabinett kam nun eine bei iRights.info dokumentierte dritte Entwurfs-Version. Doch die Krititk dürfte deshalb nicht verstummen. Das lässt sich auch aus den ersten Erklärungen der Fachpolitiker aus den fünf Bundestags-Fraktionen ablesen.

Zunächst war das Gesetz als "Lex Google" verspottet worden, weil es die marktbeherrschende Suchmaschine verpflichtet hätte, für Textausschnitte ("Snippets") von Verlags-Websites Gebühren zu zahlen. Nun soll das Leistungsschutzrecht aber nicht nur Suchmaschinen betreffen, sondern alle gewerblichen "Anbieter von Diensten [...], die Inhalte entsprechend aufbereiten".

Blogger aus der Schusslinie?
Hingegen sollen Blogger und Social-Media-Nutzer, die mit Hilfe von Text-Ausschnitten oder Überschriften auf Verlags-Angebote verweisen, offenbar aus der Schusslinie genommen werden. Das geht aus der Begründung des Leistungsschutzrechts hevor:
Erforderlich ist ein Schutz nur vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die gewerblichen Anbieter von Suchmaschinen und gewerbliche Anbieter von solchen Diensten im Netz, die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten. Denn deren Geschäftsmodell ist in besonderer Weise darauf ausgerichtet, für die eigene Wertschöpfung auch auf die verlegerische Leistung zuzugreifen. Erfasst sind also unabhängig von ihrer technischen Ausgestaltung auch entsprechende Dienste, die nicht das gesamte Internet durchsuchen, sondern lediglich einzelne, ausgewählte Bereiche hiervon, also auch so genannte News-Aggregatoren, soweit sie nach Art einer Suchmaschine ihre Treffer generieren oder ihre Ergebnisse darstellen. Demgegenüber werden Dienste nicht erfasst, die die verlegerische Leistung auf andere Weise nutzen, z. B. indem sie dem Internet-Nutzer aufgrund eigener Wertung eine Auswahl von Presseerzeugnissen anzeigen. Auch Suchfunktionen innerhalb des eigenen Datenbestandes werden vom Leistungsschutzrecht nicht betroffen.
Google aus der Schusslinie?
Kurioserweise fühlt sich auch Google nach dieser Begründung ebenfalls aus der Schusslinie. Denn das Geschäftsmodell des Suchmaschinen-Riesen ist durchaus nicht "in besonderer Weise" auf eine Wertschöpfung aus verlegerischer Leistung angewiesen. Google schöpft aus dem gesamten Web.

Damit diese Flickschusterei aus der Werkstatt des Justizministeriums Gesetz wird, müsste der Bundestag das Leistungschutzrecht verabschieden. Wann das passieren soll, ob es überhaupt passiert und wenn ja, in welcher Fassung, steht noch nicht fest. Verlags-Lobby und "Netzgemeinde" dürften sich zuvor eine heftige Kommunikationsschlacht liefern. Es geht jedenfalls nicht allein nach der Bundesregierung, die den Verlagen im schwarzgelben Koalitionsvertrag einen Leistungsschutz versprochen hatte.
Zuletzt bearbeitet 29.08.2012 13:58 Uhr