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AFP erwirkt Einstweilige Verfügung gegen dapd mit Geschmäckle

Seit die Nachrichtenagentur dapd auf Expansionskurs gegangen ist, wird auf dem deutschen Nachrichtenmarkt nicht nur um die besten Meldungen gestritten. Gerne zankt man sich auch vor Gericht. Jüngstes Beispiel ist eine Einstweiliger Verfügung, die AFP vor dem Landgericht Berlin erwirkt hat. Demnach darf dapd nicht mehr behaupten, die französische Nachrichtenagentur "habe sich, um die Gehälter ihrer Mitarbeiter für den Monat Januar 2012 zu zahlen, Geld bei einer deutschen Tochtergesellschaft geliehen". Ansonsten droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.

Der Vorgang hat ein Geschmäckle. Mit der "deutschen Tochtergesellschaft" ist der Sport-Informations-Dienst (sid) gemeint, den AFP 1998 übernommen hatte. Die Franzosen sind nun besonders erbost darüber, dass ausgerechnet der ehemalige sid-Chefredakteur Timon Saatmann, im vergangenen Februar zu dapd gewechselt, den unliebsamen Artikel verfasst haben soll. Zudem beschwerte sich AFP-Präsident Emmanuel Hoog in einer per Email zugesandten Pressemitteilung, dapd habe ihren eigenen Textdienst missbraucht, um eine nachweislich unwahre Meldung zu verbreiten, "um das Ansehen und den Kredit einer Konkurrentin in den Augen der Öffentlichkeit zu schädigen“.
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