Carta:
Wenn Journalisten derselben Auskunftspflicht wie Abgeordnete unterlägen
Presseschau | 14.07.2009
Ein hübsches Gedankenspiel betreibt Christian Humborg, Deutschland-Geschäftsführer von Transparency International, bei Carta: Wäre die Auskunftspflicht für Abgeordnete auf Bundesebene nicht ein Vorbild für Journalisten, um ihre eigenen Nebentätigkeiten darzulegen?
Im Bestechungsfall des HR-Sportchefs Jürgen Emig urteilte das Landgericht Frankfurt am Main, öffentlich-rechtliche Journalisten seien als sogenannte "Amtsträger" anzusehen, da ihr Arbeitgeber zu den "sonstigen Stellen der öffentlichen Verwaltung" zähle.
Für die Privatsender gilt das natürlich nicht. "Hier wird voll auf den Wettbewerb vertraut, der dem Medienkonsumenten unterstellt, 'Unabhängigkeit' als ein Kriterium der Zeitungs- bzw. Senderwahl zu würdigen", schreibt Humborg mit spitzer Feder. Immerhin: RTL-Anchor Peter Klöppel tritt nach eigenen Angaben aus Gründen der Glaubwürdigkeit nicht auf Veranstaltungen von Wirtschaftsunternehmen auf.
Allerdings verwischt die Grenze zwischen Öffentlich-Rechtlichen und Privaten, wenn kommerzielle Tochterfirmen für ARD und ZDF produzieren. Dadurch wird auch das laut Humborg ohnehin "laxe" Genehmigungswesen der Anstalten für Nebenjobs ihrer Fernseh-Gesichter weiter aufgeweicht.
Im Bestechungsfall des HR-Sportchefs Jürgen Emig urteilte das Landgericht Frankfurt am Main, öffentlich-rechtliche Journalisten seien als sogenannte "Amtsträger" anzusehen, da ihr Arbeitgeber zu den "sonstigen Stellen der öffentlichen Verwaltung" zähle.
Für die Privatsender gilt das natürlich nicht. "Hier wird voll auf den Wettbewerb vertraut, der dem Medienkonsumenten unterstellt, 'Unabhängigkeit' als ein Kriterium der Zeitungs- bzw. Senderwahl zu würdigen", schreibt Humborg mit spitzer Feder. Immerhin: RTL-Anchor Peter Klöppel tritt nach eigenen Angaben aus Gründen der Glaubwürdigkeit nicht auf Veranstaltungen von Wirtschaftsunternehmen auf.
Allerdings verwischt die Grenze zwischen Öffentlich-Rechtlichen und Privaten, wenn kommerzielle Tochterfirmen für ARD und ZDF produzieren. Dadurch wird auch das laut Humborg ohnehin "laxe" Genehmigungswesen der Anstalten für Nebenjobs ihrer Fernseh-Gesichter weiter aufgeweicht.
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14.07.2009 | Carta
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