Verleger vs. Google: Empfindlicher Dämpfer vom Kartellamts-Chef

Wenig Trost für Verleger: Andreas Mundt
Foto: Bundeskartellamt
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Wenig Trost für Verleger: Andreas Mundt
Foto: Bundeskartellamt
Die Chancen der Verlage, mit Hilfe des Leistungsschutzrechts Geld von Suchmaschinen für die Verwendung kurzer Textaussschnitte zu erhalten, stehen schlecht. Diese Einschätzung stammt aus berufenem Munde. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte auf einer Veranstaltung der Münchner Medientage: "Es gibt wohl niemanden, der behauptet, das [Leistungsschutzgesetz, d. Red.] sei gut formuliert."

Diese Aussage des Verwaltungsjuristen mit Karrierestationen im Bundeswirtschaftsministerium und bei der FDP-Bundestagsfraktion ist nicht nur eine Ohrfeige für die Politik - die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte das Leistungsschutzrecht 2013 verabschiedet, die SPD hatte es im Bundesrat nicht gestoppt -, sondern auch ein Dämpfer für die Verlage; die wollen über die Verwertungsgesellschaft VG Media Lizenzgebühren von Google eintreiben.

Juristischer Rösselsprung
Die von der VG Media vertretenen Großverlage berufen sich in ihrer Argumentation auf einen juristischen Rösselsprung, der Leistungsschutz und Wettbewerbsrecht miteinander zu einem vermeintlichen Abzug-Schach verknüpft. Das geht sinngemäß so: Google muss für die Verwendung von Snippets zahlen. Wenn Google uns aber auslistet, weil sie nicht zahlen wollen, dann ist das wettbewerbswidrig: Google nutzt mithin seine marktbeherrschende Stellung aus, wogegen das Kartellamt einschreiten muss.

"Einen solchen Kontrahierungszwang mit entsprechender Lizenzgebühr gibt das Kartellrecht aus unserer Sicht nicht her", sagt nun aber ausgerechnet Kartellamts-Chef Mundt. Das habe man der VG Media auch immer signalisiert; nur wollen die Verlage offenbar davon nichts hören. Im gegenzug hat Mundt aber auch keine Scheu, sich weit aus dem Fenster zu lehnen.

Gratiseinwilligung der Verlage
Einen ersten Schritt in Richtung Auslistung hat Google schon getan, ohne dass bei Mundt die Alarmglocken läuten: Der Konzern kündigte an, ab heute statt Snippets nur noch Überschriften für Quellen der neun Verlage zu referenzieren und auf Bilder komplett zu verzichten. "Um dies zu vermeiden, haben die Presseverleger die VG Media ganz überwiegend angewiesen, ab dem 23. Oktober 2014 gegenüber Google eine widerrufliche 'Gratiseinwilligung' in die unentgeltliche Nutzung ihrer Presseerzeugnisse zu erklären", heißt es in einer Mitteilung der VG Media (PDF).

Vorerst steht es also 1:0 für Google, aber der Streit geht weiter; vor dem Bundeskartellamt - wo Google per Antrag feststellen lassen möchte, dass die Wettbewerbshüter nicht zuständig sind - ebenso wie vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dessen Schiedsstelle die VG Media angerufen hat.