Rekord-Schmerzensgeld für Prinzessinnen-Märchen

Amouren, Schwangerschaften, Heiratsplätze. Viel stand in den Jahren 2000 bis 2004 in den gelben Blättern des zu Klambt gehörenden Sonnenverlags über die schwedische Prinzessin Madeleine. Aber zu viel davon war frei erfunden. Jetzt verurteilte das Hanseatische Oberlandesgericht den Verlag wegen rücksichtsloser Verletzung der Persönlichkeitsrechte nachträglich zu 400.000 Euro Schadenersatz - laut Medien-Anwalt Matthias Prinz, der das schwedische Königshaus vertritt und 2004 vor dem Europäischen Gerichtshof auch das viel zitierte Caroline-Urteil erstritt, das bisher höchste Schmerzensgeld in einem deutschen Presserechtsprozess.

Allerdings hat sich Prinz in der Vergangenheit auch nachsagen lassen müssen, überhöhte Anwaltsgebühren zu veranschlagen. Mit den in erster Instanz zugesprochenen 300.000 Euro Schadenersatz war der Prominentenanwalt jedenfalls nicht zufrieden und ging in Berufung, um eine höhere Entschädigung zu erzielen. Das sei im Interesse seiner Mandanten. Tatsächlich lässt das schwedische Königshaus mit seinem Vorgehen gegen die deutsche Klatschpresse - auch Bauer und die WAZ-Mediengruppe wurden von Prinz verklagt - so etwas wie ein Exempel statuieren.

Bei Klambt hieß es nun, die Strafe bewege sich in der erwarteten Größenordnung. Die schwedische Krone ließ verlauten, das Geld mildtätigen Zwecken zuführen zu wollen.