Bernd Hilder ab nach Brüssel
Nach seiner misslungenen Wahl zum Intendanten des Mitteldeutschen Rundfunks gibt Bernd Hilder nun die Chefredaktion der Leipziger Volkszeitung ab. Wie die Bild-Zeitung zuerst meldete, wechselt der 52-Jährige nach Brüssel, um dort das Korrespondenten-Büro aller Madsack-Zeitungen, zu denen auch die LVZ gehört, zu leiten. >>>
Zitiert: Der Macher Udo Reiter
Ernst Elitz, ehemaliger Intendant des Deutschlandradios, mit überraschenden An- und Einsichten über den ausgeschiedenen MDR-Chef. >>>
MDR außer Kontrolle - nicht einmal die Intendantenwahl gelingt
Der Mitteldeutsche Rundfunk hat als erste ARD-Anstalt Spekulationsgeschäfte durchgeführt, hat seinen Sportchef und seinen Unterhaltungschef wegen Schmiergeld-Affären vor die Tür setzen müssen, und auch die millionenschwere Selbstbedienung eines glücksspielsüchtigen Abteilungsleiters beim Kinderkanal blieb jahrelang unentdeckt. >>>
Enthüllte Nebentätigkeiten: Tom Buhrow und die anderen
Es ist ein seltener, auch bizarrer Vorgang: Das Medienmagazin eines großen ARD-Senders enthüllt die lukrativen Nebentätigkeiten eines führenden Journalisten desselben Hauses, um dessen Glaubwürdigkeit sich sodann selbst die eigenen Redaktionskollegen in einem internen Brief sorgen. >>>
Thomas Bellut neuer Intendant des Ein-Kandidaten-Systems ZDF

Ende einer Ära: MDR-Intendant Udo Reiter, jetzt geht er

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+ Zitiert: Ich bin der Gegenkandidat für die ZDF-Intendanz
"Mir ist aufgefallen, dass Intendanten, wenn sie begründen sollen, warum es das öffentlich-rechtliche Bezahlfernsehen überhaupt gebe, immer wieder den gleichen Zirkelschluss machen: Es muss das ZDF geben, weil wir das Fernsehen nicht nur kommerziellen Anbietern überlassen dürfen. >>>
"Robi" allein im Haus: Radio Eins bekommt neuen Programmchef

Von Medienkoordinatoren, ZDF-Verwaltungsräten und Intendanten - Unions-Petitessen
Ob sich der ehemalige hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) mit der Absetzung des ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender den bisher schlimmsten Fehltritt gegen den angeblich staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk geleistet hat, muss das Bundesverfassungsgericht erst einmal entscheiden. >>>
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