"Nordkurier" kassiert Einstweilige Verfügung vom DJV
Artikel
| 03.08.2009
Der Deutsche Journalisten-Verband hat im Streit um die Buy-out-Rahmenverträge für freie Journalisten beim Nordkurier eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Der Neubrandenburger Verlag hatte von seinen Mitarbeitern gegen Einmalzahlung ein "ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht" gefordert. Das Eigentum an Manuskripten, Illustrationen und Bildern sollte mit Ablieferung an ihn übergehen.
Die aus juristischer Sicht wildeste Konstruktion des Rahmenvertrags dürfte allerdings der Versuch sein, das in Deutschland unteilbare Urheberrecht doch noch vom Urheber abzulösen: "Der freie Mitarbeiter wird seine Urheberpersönlichkeitsrechte nicht in einer Weise geltend machen, die einen Konflikt mit den der Gesellschaft überlassenen Befugnisssen und den wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft herbeiführen kann."
Vertrags-Zitate laut DJV Freien-Blog.
Die aus juristischer Sicht wildeste Konstruktion des Rahmenvertrags dürfte allerdings der Versuch sein, das in Deutschland unteilbare Urheberrecht doch noch vom Urheber abzulösen: "Der freie Mitarbeiter wird seine Urheberpersönlichkeitsrechte nicht in einer Weise geltend machen, die einen Konflikt mit den der Gesellschaft überlassenen Befugnisssen und den wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft herbeiführen kann."
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