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Kostenvergleich
Kompaktkur und stationäre Rehabilitation

Statement Heinz-Gustav Wagner, Vorstandsmitglied IGKK e. V. auf der Pressekonferenz „Kompaktkur. Komfortabel wieder Kondition gewinnen!“, 11. November 2009, Berlin

Die Diskussion um die Kosten des Gesundheitswesens ist eine „unendliche Geschichte“, und zwar unabhängig von der parteipolitischen Zusammensetzung der jeweiligen Regierungskoalitionen.

Der Deutsche Heilbäderverband e. V. und die Interessengemeinschaft Kompaktkuren unternehmen zu Beginn der neuen Legislatur den Versuch, die Kompaktkur als ein zeitgemäßes Produkt wieder neu ins Bewusstsein der Öffentlichkeit, d. h. bei Versicherten, Krankenkassen, Ärzten, Arbeitgebern und Politik, zu heben.

Die Kompaktkur ist konzipiert für die präventive Versorgung und rehabilitative Behandlung bei Patienten mit gleichen oder vergleichbaren Krankheitsbildern.
Sie beinhaltet die gleichen medizinischen und therapeutischen Leistungsmerkmale wie die stationäre Rehabilitation – allerdings nur auf solche Fälle ausgerichtet, die auf Grund ihres individuellen Krankheitsbildes nicht zwingend in einer Rehabilitationsklinik versorgt werden müssen.

Die Kompaktkur ist indikationszentriert, also auf Patienten mit gleichen oder vergleichbaren Krankheitszuständen ausgerichtet.
Die Kompaktkur wird in stabilen Gruppen mit einer individuellen Gruppenleitung durchgeführt und die Kur-Ergebnisse werden in begleitenden Fragebogenaktionen evaluiert. (Ergebnisse u. a. : Steigerung der subjektiven Befindlichkeit, die sich in sinkenden Fehlzeiten im Betrieb ausdrückt, Senkung des Medikamentenverbrauchs bis zu 12 Monate nach der Kompaktkur-Maßnahme).

Der Forderung nach höherer Selbstbeteiligung des Patienten/Arbeitnehmers an seiner Gesundheit wird durch die Systematik der Kompaktkur Rechnung getragen.

Die Kompaktkur trägt nicht zur Erhöhung des Sozialbudgets bei, weil sie für die Krankenkassen deutlich kostengünstiger gegenüber anderen Maßnahmen ist, und sie ist auch für Arbeitgeber interessant, weil sie Lohnnebenkosten neutral ist, denn sie erfordert keine Krankschreibung des Versicherten und damit keine Lohnfortzahlung.
Ansprechpartner

Grimm-Hübner
Vorsitzende der Interessengemeinschaft Kompaktkur

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