Großer Sport mit Journalisten-Durchleuchtung bei der Innenministerkonferenz
Artikel
| 29.05.2010
Die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 war ein Sommermärchen der besonderen Art. 150.000 für die Veranstaltung akkreditierte Personen mussten sich bundesweit einer "Zuverlässigkeits-Prüfung durch Polizei und Nachrichtendienste unterziehen - vom Würstchenverkäufer bis zum Journalisten. Auch bei der Leichtathletik-WM 2009 in Berlin und der Ski-WM 2011 in Garmisch-Partenkirchen lautet(e) das Prinzip: Berichterstattung nur gegen Sicherheits-Check.
Offenbar sah sich die Innenministerkonferenz der Länder an diesem Wochenende in Hamburg ebenfalls dazu berufen, großen Sport zu bieten: Berichterstattungswillige Journalisten mussten bei der Akkreditierung in eine Überprüfung durch das Landeskriminalamt einwilligen. Natürlich stand es jedem frei, die Einwilligung zu verweigern. Doch das hieß: keine Akkreditierung, keine Zulassung zum Fototermin, keine Abschluss-Pressekonferenz im Bürgermeistersaal.
Grundsätzlich zumutbar
Das Hamburger Verwaltungsgericht erklärte diese freiwillig-unfreiwillige Wahlmöglichkeit für rechtmäßig und wies damit einen Antrag der Hamburger Fotografin Marily Stroux ab, die eine Einstweilige Verfügung gegen den Sicherheits-Check erwirken wollte und sich in einem ähnlichen Fall per Gericht Zugang zum G8-Gipfel in Heiligendamm 2008 verschafft hatte. Die Überprüfung sei "grundsätzlich zumutbar", entschied jetzt das Verwaltungsgericht.
Ein überraschender Richterspruch, hatte doch vor vier Jahren nach der ungleich größeren Fußball-WM der baden-württembergische Datenschutz-Beauftragte Peter Zimmermann diese Praxis als "ungeeignet und daher unverhältnismäßig" gegeißelt und erklärt, mangels gesetzlicher Grundlage habe die Einwilligung der Akkreditierungsbewerber "nur ausnahmsweise als Rechtsgrundlage toleriert werden" können.
Immerhin steht inzwischen fest: Die IMK ging ohne Journalisten-Terror über die Bühne.
Offenbar sah sich die Innenministerkonferenz der Länder an diesem Wochenende in Hamburg ebenfalls dazu berufen, großen Sport zu bieten: Berichterstattungswillige Journalisten mussten bei der Akkreditierung in eine Überprüfung durch das Landeskriminalamt einwilligen. Natürlich stand es jedem frei, die Einwilligung zu verweigern. Doch das hieß: keine Akkreditierung, keine Zulassung zum Fototermin, keine Abschluss-Pressekonferenz im Bürgermeistersaal.
Grundsätzlich zumutbar
Das Hamburger Verwaltungsgericht erklärte diese freiwillig-unfreiwillige Wahlmöglichkeit für rechtmäßig und wies damit einen Antrag der Hamburger Fotografin Marily Stroux ab, die eine Einstweilige Verfügung gegen den Sicherheits-Check erwirken wollte und sich in einem ähnlichen Fall per Gericht Zugang zum G8-Gipfel in Heiligendamm 2008 verschafft hatte. Die Überprüfung sei "grundsätzlich zumutbar", entschied jetzt das Verwaltungsgericht.
Ein überraschender Richterspruch, hatte doch vor vier Jahren nach der ungleich größeren Fußball-WM der baden-württembergische Datenschutz-Beauftragte Peter Zimmermann diese Praxis als "ungeeignet und daher unverhältnismäßig" gegeißelt und erklärt, mangels gesetzlicher Grundlage habe die Einwilligung der Akkreditierungsbewerber "nur ausnahmsweise als Rechtsgrundlage toleriert werden" können.
Immerhin steht inzwischen fest: Die IMK ging ohne Journalisten-Terror über die Bühne.
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