Neue Zürcher Zeitung:
Google News und "Deep Linking"
Interessante Erwägungen und Hintergründe zu rechtlichen und wirtschaftlichen Implikationen von Google News zeigt die Neue Zürcher Zeitung in einem Porträt der "Maschine als Redaktor" auf. So ist die Praxis des "Deep Linking" juristisch unsicher; in Dänemark (Urheberrechtsklage des dänischen Zeitungsverlegerverbandes gegen den kostenpflichtigen Dienst Newsbooster) und auch Deutschland (der Artikel spielt wohl auf den Fall Paperboy an) laufen Prozesse gegen die Nachrichten-Einsammler.
Google selbst sieht seine Anwendung "mit den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes absolut vereinbar". Mit Reuters und der New York Times seien sogar (kostenfreie) Abmachungen getroffen worden, heißt es in dem Artikel. So habe die Times die Registrierungspflicht für Leser der von Google referenzierten Artikel aufgehoben. "Nicht ganz abwegig ist auch die Vorstellung, dass das Unternehmen angesichts der gegenwärtig zu beobachtenden Zunahme kostenpflichtiger Internet-Angebote dereinst als zentrale Clearingstelle das Inkasso für die von 'Google News' referenzierten Quellen übernimmt."
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11.10.2002 | Neue Zürcher Zeitung
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Zuletzt bearbeitet 13.10.2002 14:00 Uhr
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