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Google-Books-Vergleich vor dem Showdown

Am 7. Oktober findet vor dem Federal District Court in Manhattan eine abschließende Anhörung zum Google-Books-Vergleich statt, den der Suchmaschinen-Konzern mit US-Autoren und -Verlegern geschlossen hatte. Die - verlängerte - Einspruchsfrist lief am 4. September (Update: am 8. September) ab. Eine Stellungnahme hat auch die deutsche Bundesregierung eingereicht. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erklärte den Stuttgarter Nachrichten: "Google sagt: Wir scannen erstmal, schaffen Fakten, und wenn es einen Urheber stört, dann kann er sich ja melden". Das sei "schlichtweg rechtswidrig".

Vorbehalte und Zugeständnisse
Nach Auffassung der Bundesregierung, die beim Gerichts-Hearing selbst vertreten sein wird, verstößt der Vergleich, der zwar in den USA geschlossen wird, aber auch für deutsche Bücher gilt, gegen internationale Verträge wie die revidierte Berner Übereinkunft und den WIPO-Urheberrechtsvertrag.

Wegen des wachsenden Widerstandes europäischer Verlage und Regierungen hat Google allerdings ein paar Zugeständnisse angeboten: So soll nicht nur die Lieferbarkeit von Büchern in den USA, sondern auch in Europa berücksichtigt werden. Hintergrund ist, dass der US-Vergleich zwischen lieferbaren und vergriffenen Büchern unterscheidet; nur auf letztere kann Google leicht zugreifen.

Keine Alternative
Ein Schwachpunkt der europäischen Google-Books-Gegner ist, dass sie bisher keine Alternative zum Digitalisierungsprojekt des Suchmaschinen-Konzerns auf die Beine gestellt haben, aber davor warnen, dass Google als Monopolist seine bislang kostenlose Büchersuche künftig nach eigenem Gutdünken auspreisen könnte.

"In der EU gibt es bislang noch keine entsprechende Lösung", hieß es lapidar in einem Statement der beiden EU-Kommissare Viviane Reding und Charlie McCreevy zu Beginn einer zweitägigen Zusammenkunft zu Wochenbeginn in Brüssel. Derweil haben europäische Bibliotheken - vor zwei Jahren auch die Bayerische Staatsbibliothek - Google längst erlaubt, die eigenen Bestände zu scannen.

Vom deutschen Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft, das sich für das Open-Access-Prinzip bei Publikationen in der Forschung einsetzt, kommt "Einwand, aber kein Einspruch" gegen den Google-Books-Vergleich: Die umfassende Digitalisierung besonders von vergriffenen und verwaisten Werken sei "ausdrücklich zu begrüßen", heißt es in der Stellungnahme. Voraussetzung sei allerdings, dass der freie und dauerhafte Zugang zu den digitalisierten Quellen über das World Wide Web gewährleistet wird.

Nachbesserungsbedarf sieht nicht nur das Bündnis der Wissenschaftsorganisationen auch bei der rein US-amerikanischen Ausrichtung der geplanten Rechte-Datenbank. Auch hier taktiert Google und bietet ein Zugeständnis an: In den Aufsichtsrat der sogenannten Books Registry sollen nun zwei europäische Vertreter aufgenommen werden.

Amazon: Nur mit Einwilligung digitalisiert
In den USA hat sich kurz vor Ende der Einspruchsfrist auch ein echter Google-Konkurrent zu Wort gemeldet, der selbst Bücher digitalisiert. Der Buchhändler Amazon, der Kunden eine Vorschau ("Search inside the book") in gescannte Titel bietet, warnte das Gericht vor einer "Zwangslizenz" für alle Copyright-Inhaber, die dem Vergleich nicht explizit widersprechen. Zudem sieht sich Amazon im Wettbewerbsnachteil; anders als Google habe man Bücher nur mit vorheriger Einwilligung digitalisiert.

Google selbst führt als Unterstützer nicht nur einige US-Verbände und Interessengruppen, sondern auch den Unterhaltungskonzern Sony an. Kein Wunder: Die Japaner sind mit einem eigenen Ebook-Reader, für den 500.000 Google-Books-Titel verfügbar sind, Konkurrenten von Amazons Kindle.
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