Ergänzende Bestimmungen zu den Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle: ePaper-AusgabenSeit 1. Januar 2003 weist die IVW auch E-Paper in der Auflagenstatistik aus - allerdings in einer "gesonderten Zeile" mit dem Zusatz "zuzüglich ePaper". Dabei muss es sich um kostenpflichtige digitale Faksimiles handeln, die der Printausgabe 100-prozentig entsprechen. Alle Bedingungen für die Zählung sind diesem Dokument zu entnehmen.
Externe Websites Kommentare:
Seien Sie der Erste, der diesen Beitrag kommentiert >>>
|