Ergänzende Bestimmungen zu den Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle: ePaper-Ausgaben

Seit 1. Januar 2003 weist die IVW auch E-Paper in der Auflagenstatistik aus - allerdings in einer "gesonderten Zeile" mit dem Zusatz "zuzüglich ePaper". Dabei muss es sich um kostenpflichtige digitale Faksimiles handeln, die der Printausgabe 100-prozentig entsprechen. Alle Bedingungen für die Zählung sind diesem Dokument zu entnehmen.
Zuletzt bearbeitet 27.02.2004 13:45 Uhr
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