Das Amalgam, das die VG Wort zusammenhält

So war es doch schon immer. Seit über 50 Jahren vereinnahmt die VG Wort Tantiemen für Fotokopien und andere Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Textwerke und schüttet sie an Autoren und Verleger aus. Sie hätte aber - zumindest seit 2008 - nur die Autoren bedenken dürfen. Dieses Urteil vom 24. Mai 2012 ist inzwischen in zweiter Instanz bestätigt worden.

Die VG Wort will nun zwar den Bundesgerichtshof anrufen, doch der Schaden, der da droht, wird immer deutlicher: Eine Verwertungsgesellschaft, der für ihre Verhältnisse gigantische Rückforderungen von an die Verwerter gezahlten Urheber-Anteilen drohen; Journalisten-Gewerkschaften und andere Urheber-Verbände, die den Eindruck erwecken, an der Zementierung des Status quo zu arbeiten und damit ihrer Klientel - den Urhebern - unter dem Strich 30 oder 50 Prozent der Tantiemen vorenthalten, die statt dessen automatisch an die Verlage fließen.

Diesen pauschale Verteilungsplan hat am 17. Oktober nach dem Landgericht auch das Oberlandesgericht München kassiert. Das bestreitet auch die VG Wort nicht, die ansonsten immer noch auf einem Sonderfall beharrt: Das Gericht habe "lediglich die konkrete rechtliche Konstellation im Fall des Klägers geprüft". Ihre Ausschüttungen splittet die Verwertungsfgesellschaft wie eh und je nach dem angegriffenen Verteilungsplan, wenn auch unter Vorbehalt.

Autoren werden von der Verwertungsgesellschaft sogar vor potentiellen Rückforderungen gewarnt: Sollten sie individuell ihre Rechte an die Verlage abgetreten haben, hätten sie ihren Anteil zu Unrecht vereinnahmt. Im Gerichtsurteil werden nämlich individuelle Vereinbarungen ausdrücklich zugelassen. Tatsächlich dürften aber nur sehr wenige Autoren solche Abtretungen unterschrieben haben. Bei der VG Wort heißt es dazu, ihr seien "die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Autoren und Verlagen nicht bekannt". Aus Sicht der Münchner Richter wohl ein gewichtiges Versäumnis.

Der Patentrichter
Erwirkt hat die bahnbrechenden Urteile in eigener Sache Martin Vogel, Richter in einer Beschwerdekammer beim Europäischen Patentamt und als Autor selbst ein sogenannter "Wahrnehmungsberechtigter" der VG-Wort. Er hat im Blog des Medienjournalisten Stefan Niggemeier die Vergabepraxis gegeißelt und nicht zum ersten Mal die Urheber-Verbände in seine ätzende Kritik mit eingeschlossen.
"Trotz der eindeutigen Rechtslage konnte sich der Vorstand der VG Wort, der bestrebt war, alles beim Alten zu belassen, auf die Berufsverbände und die Gewerkschaften der Urheber verlassen. Denn als es darum ging, die Verteilungspläne der Gesetzesänderung von 2002 anzupassen, stimmten die Mitglieder von ver.di und dem Deutschen Journalistenverband — entsprechend angeleitet von ihren Rechtsberatern — einstimmig dafür, nicht entsprechend der geänderten Rechtslage zu verteilen. Die Mitglieder der Verbände der wissenschaftlichen Autoren taten es ihnen gleich. Einmal ging die Abstimmung über die Beibehaltung der alten Verteilungspläne 120:1 aus, ein anderes Mal 80:1 aus. Toll, haben sich der Vorstand der VG Wort und die Berufsverbände der Autoren gesagt."
Vogel spielt auf jene Urheber-freundliche Gesetzes-Novelle der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2002 an, die 2007 durch eine Ergänzung im §63a des Urheberrechtsgesetzes wieder korrigiert wurde, sicherlich ganz im Sinne der VG Wort, die den alten Verteilungsschlüssel für "jahrelang bewährt" hält. Der DJV mochte seinem Mitglied, dem Kläger Vogel, nach dessen eigenen Angaben in diesem Streit übrigens keinen Rechtsschutz gewähren. Die Gewerkschaft Ver.di drohte zuletzt mit juristischen Schritten "gegen falsche Behauptungen, wonach sie 'zusammen mit der VG Wort' und anderen Beteiligten '2007 eine Änderung des Paragrafen 63a Urhebergesetz durchgesetzt' habe, die das Abtreten von Vergütungsansprüchen an Verlage wieder erlaubte" und warnte:
"Ob ein letztinstanzlicher Erfolg dieser Klage am Ende „mehr Geld für die Autoren“ bedeute, wie in einem Teil der Berichterstattung prognostiziert, oder doch nur neuen Streit, sei derzeit völlig offen."
Welches Amalgam hält diese bemerkenswerte Koalition aus Urheber- und Verwerterverbänden zusammen, deren gemeinsames Interesse offenbar darin besteht, dass alles so bleibt, wie es schon immer war? Und die vor lauter Unheil warnt, wenn es anders käme? Der Kläger Vogel macht in seinem zuvor zitierten Blog-Beitrag persönliche Interessen von Urheber-Funktionären aus, ihre früheren Handlungen zu legitimieren. Die VG Wort beruft sich hingegen in ihrer jüngsten Stellungnahme (PDF) auf ihren ursprünglichen Zweck:
"Die VG WORT wurde im Jahr 1958 von Autoren und Verlagen gemeinsam gegründet. Sie ist - wie sich der Satzung unmittelbarentnehmen lässt - ein 'Zusammenschluss der Wortautoren und ihrer Verleger'. Die Rechte, die der VG WORT übertragen werden, sollen als'gemeinsame Rechte' verwaltet werden. Diesem solidarischen Prinzip, das sich im Verteilungsplan der VG WORT widerspiegelt, würde die Entscheidung des OLG München weitgehend die Grundlage entziehen."
Dass hier auf die Solidarität der Urheber mit den Verwertern angespielt wird, mag manchen wackeren freien Autoren, der sonst gegenüber mächtigen Verlagen um gesetzlich geforderte "angemessene Vergütung" feilschen muss, zu Tränen rühren. Nur ist es nach laufender Rechtsprechung: Willkür. Die VG Wort hat den Gesetzgeber nun "dringend aufgefordert, zu prüfen, ob er in dieser Angelegenheit erneut klarstellend tätig werden muss".