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Bundesrat für Strafbarkeit von Links

Bislang können Internet-Publisher für Inhalte auf externen verlinkten Seiten nur in Ausnahmefällen verantwortlich gemacht werden. Dafür sorgt das Teledienstegesetz, das eine Haftung lediglich dann vorsieht, wenn bewusst auf strafbare Inhalte verlinkt wird. Bislang genügte auf Homepages ein entsprechender "Disclaimer". Der Bundesrat fordert allerdings jetzt eine Verschärfung dieser Regelung, die etwa eine strafrechtliche Verfolgung bei Links auf volksverhetzende Inhalte erleichtert. Auf die Ungereimtheiten solcher Pläne weist Telepolis hin. Unklar sei beispielsweise, ob diejenigen, die sich kritisch mit Themen auseinandersetzen und dabei auf Quellen verweisen, auch verfolgt würden, und wie die Haftung bei Suchmaschinen zu handhaben sei. Die Bundesrats-Initiative ist eine Reaktion auf einen Regierungsentwurf, der sich mit der Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie der EU in deutsches Recht befasst. Ursächlich geht es in dieser Richtlinie allerdings nicht um Links. Vielmehr behandelt die EU-Richtlinie die Rechtsgültigkeit elektronisch geschlossener Verträge und Regelungen für Werbemails. Das sogenannte "Herkunftslandprinzip" verpflichtet Anbieter, sich an den Gesetzen des Staates orientieren, in dem sie niedergelassen sind, während beim Verbraucherschutz das Recht des Landes gelten soll, in dem der Kunde wohnt.
Zuletzt bearbeitet 03.04.2001 12:46 Uhr
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