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Auch Bayerns Berufung gegen "Zeitungszeugen" abgewiesen

Titel der Zeitungszeugen Nr. 34
Quelle: zeitungszeugen.de
Titel der Zeitungszeugen Nr. 34
Quelle: zeitungszeugen.de
Der britische Verleger Peter McGee hat sich auch in zweiter Instanz erfolgreich gegen ein Verbot seiner zeitgeschichtlichen Reihe Zeitungszeugen gewehrt. Das umstrittene Verlagsprojekt veröffentlicht seit 7. Januar Nachdrucke historischer Dokumente, darunter auch NS-Publikationen, mit wissenschaftlicher Ummantelung. Die Homepage listet inzwischen 34 Ausgaben; jüngstes Thema: Rassenhass und Kriegsvorbereitung November 1937.

Das Bayerische Finanzministerium hatte sich als Rechtsnachfolger des NS-Verlages Franz Eher dagegen im Januar sowohl zivilrechtlich (unter Berufung auf das Urheberrecht) als auch strafrechtlich (Verwendung von Nazi-Symbolen) gewehrt. Die ersten beiden Nummern der Zeitzeugen zu Hitlers Machtübernahme und dem Reichstagsbrand wurden beschlagnahmt. Vor einer Zivil- und einer Strafkammer des Münchner Landgerichtes musste der Freistaat jedoch im März und April in seinem Anspruch zurückstecken.

70-Jahres-Frist
Wie die Süddeutsche Zeitung nun mit Bezug auf McGees Rechtsanwalt berichtet, wies das Münchner Oberlandesgericht auch die Berufung gegen das zivilrechtliche Landgerichts-Urteil vom März zurück. Demnach dürfen die Zeitungszeugen Faksimiles des Völkischen Beobachters und anderer NS-Publikationen publizieren, sofern diese nicht mehr unter den urheberrechtlichen Schutz fallen, der 70 Jahre dauert.

In der juristischen Bewertung widersprüchlich bleibt, was mit Dokumenten passiert, die noch unter diese 70-jährige Frist fallen. Vor Gericht musste der Verlag laut einem ddp-Agenturtext erklären, keine Faksimile-Veröffentlichungen aus den Jahren 1939 bis 1945 zu planen - sofern diese nicht unter die wissenschaftliche Zitatfreiheit fallen. Genau diese Zitatfreiheit haben die Zeitungszeugen aber bisher für sich in Anspruch genommen und durch mehrere Auftrags-Gutachten bestätigen lassen.

Umstritten
Der Verlag beruft sich zwar auf die Wissenschaftsfreiheit und kann durchaus renommierte Historiker als Autoren für die Umschlagseiten vorzeigem. Kritiker halten die Publikationen von Beilegern wie einem NS-Propagandaplakat zum Reichstagsbrand allerdings für spekulativ. Die FAZ bezeichnete den wissenschaftlichen Anspruch der "Loseblattsammlung" gar als "Lachnummer".

Ganz allein von der Sache beseelt sind solche Vorbehalte aber auch nicht. Bekanntlich macht der Spiegel ja mit seinen NS-Titelgeschichten immer wieder Auflage. Sollte aus den Zeitungszeugen anders als in den 70er Jahren, als ein Verlagstochter von Gruner+Jahr mit bayerischem Segen eine ähnliche Geschichts-Edition auflegte, anno 2009 noch ein Geschäft werden, dann müssten sich die deutschen Verlage allerdings fragen, warum sie nicht selbst auf die Idee gekommen sind.
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